Reiseversicherung

Sie haben sich so auf Ihre Reise gefreut, doch dann kommt alles anders?

Gut wenn Sie vorgesorgt haben. Ihr Urlaub ist kostbar, denn auf die Ferien freuen Sie sich schon das ganze Jahr! Da sollte auf keinen Fall etwas dazwischen kommen.

Wenn es Ihnen einmal aus sogenannten „versicherten Gründen“ (wie z.B. unerwartet schwere Erkrankung, Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung, etc.) doch nicht möglich ist, Ihre Reise anzutreten, kann Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung vor den finanziellen Folgen bewahren. Denn oft verlangen die Vermieter in einem solchen Fall die Erstattung des Reisepreises oder eine entsprechende Stornogebühr. Diese wird dann durch die Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt.

Wir empfehlen bei Buchung Ihrer Reise den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Sonnenaufgang (Foto: © Thomas Wohlhaupter)

Der Tag beginnt

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Tel: +49 (0) 8054 442· E-Mail: info@gstadt.de
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